Pressemitteilung Nr. 8/2010: Senioren-Union: Kreuze in Gerichtssälen erinnern an Verantwortung vor Gott

18.02.2010
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Die Entscheidung des Düsseldorfer Amts- und Landgerichts, Kreuze aus den Gerichtssälen zu entfernen, wird vom Vorsitzenden der Senioren-Union der CDU Deutschlands, Prof. Dr. Otto Wulff, kritisiert. "Ein Staat, der sich im Grundgesetz ausdrücklich auf seine Verantwortung vor Gott und den Menschen bezieht, ist selbstverständlich berechtigt, ein Kreuz in öffentlichen Räumen aufzuhängen", sagte der CDU-Senioren-Chef heute, Donnerstag, in Berlin. Das Christentum, so Wulff, sei schließlich "keine Privatsache", sondern "eine Wertordnung, die unsere Gesellschaft über viele Jahrhunderte positiv geprägt hat."

Das Grundgesetz und die deutsche Rechtsordnung seien ohne die prägende Kraft des Christentums überhaupt nicht denkbar, betonte Wulff, der auch Mitglied des CDU-Bundesvorstands ist. "Die unantastbare Würde des Menschen, unabhängig von Rasse, Rang, Religion, Geschlecht oder Alter, wie sie im Grundgesetz festgeschrieben ist, wäre ohne die christliche Tradition überhaupt nicht denkbar!" Das Kreuz sei "ein Symbol der Nächstenliebe und Verzeihung" und erinnere daran, dass der Rachegedanke dem deutschen Rechtswesen fremd sei. Es sei "deshalb auch keine Beleidigung Andersgläubiger". Wulff: "Es hat nichts mit Neutralität und auch nichts mit Toleranz zu tun, wenn man seine Wurzeln verleugnet."

Wulff forderte die Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen, Roswitha Müller-Piepenkötter auf, eine einheitliche Regelung für die Gerichtssäle in ihrem Bundesland zu erlassen. "Es kann nicht angehen, dass es der persönlichen Befindlichkeit eines Gerichtspräsidenten anheim gestellt wird, ob ein Kreuz zugelassen ist oder nicht", betonte der CDU-Senioren-Chef.

Berlin, 18.02.2010