Page 26 - Senioren-Union Magazin "Alt & Jung" Ausgabe 2/2020
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  Uwe Gysin (links) mit Landrat
Dr. Matthias Neth
Was kostet das Mitfahren mit dem Seniorenmobil? Nichts! Mit diesem Seniorenmobil haben wir eine Ein- richtung auf die Beine gestellt, die es in dieser Form ent- weder gar nicht oder nur äußerst selten in Deutschland gibt. Für ältere Menschen, insbesondere bei einer nied- rigen Altersrente, ist diese Beförderungsmöglichkeit ein wahrer Segen. Die Auslastung des Seniorenmobils lag nach sechs Monaten bei rund 75 Prozent. Nach einem weiteren Jahr war das Seniorenmobil bis in die jüngste Zeit stets voll ausgelastet. Pro Tag legt das Fahrzeug bis zu 200 Kilometer zurück. Im März 2020 zeigte der Ta- chometer über 144 000 Kilometer an.
Rund 40 bis 60 Bürgerinnen und Bürger nutzen das Seniorenmobil regelmäßig, teilweise auch mehrmals pro Woche. Etwa zehn bis 30 Bürger nutzen das Senioren-
Was erhält ein Fahrer an Auf- wandsentschädigung? Die Fahrtätigkeit und Hilfestellung der Benutzer ist eine ehrenamt- liche Tätigkeit. Als pauschale Aufwandsentschädigung wird sechs Euro pro Stunde bezahlt. Da bis zu 200 Euro p.m./2.400 Euro p.a. einkommensteuer- und sozialversicherungsfrei pro Jahr als pauschale Aufwandsentschä- digung bei ehrenamtlichen Tä- tigkeiten ausbezahlt werden kann (§ 3 Nr. 12 EStG), hat dies zur Folge, dass jeder Fahrer ma- ximal 400 Stunden pro Jahr fah- ren kann.
Die Aufwandsentschädigung wird für die Bereitschaftszeit be- zahlt (nicht Fahrzeit).
Wer teilt die Fahrer ein?
Die Einteilung der ehrenamtli- chen Fahrer nimmt eine ehren- amtliche Person vor, so dass die Stadtverwaltung selbst nicht be- lastet wird. Diese Person macht Wochen- und Monatspläne und teilt die Fahrer in Abstimmung mit diesen ein. Eine Ersatzper- son soll diese Aufgabe bei Aus- fallzeiten übernehmen. Auch kurzfristige Änderungen müssen organisatorisch gemanagt wer- den. Für diese Tätigkeit ist auch eine pauschale Aufwandsent- schädigung von 100 Euro pro Monat zu bezahlen. Für die Er- satzperson beträgt die pau- schale Aufwandsentschädigung 50 Euro pro Monat.
Wer kümmert sich um die War- tung und laufende Pflege des Fahrzeugs?
Die Wartungsarbeiten wurden bis jetzt in einer VW-Vertrags- werkstatt durchgeführt. Für Werkstattaufenthalte wird uns für bis zu drei Tage kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Uwe Gysin
 Fahrzeug fährt
mobil nicht regelmäßig, aber anlassbezogen immer wieder. Wir lösen mit dem Seniorenmobil längst nicht alle Mobilitätsprobleme des ländlichen Raumes. Aber es ist trotzdem ein Quanten- sprung für viele Bürgerinnen und Bürger
200 km
pro Tag
unserer Stadt.
Für welche Fahrten kann und darf ich das Seniorenmobil nutzen? Für Ein- käufe, für Arztbesuche und aus unendlich vielen anderen Gründen. Es muss kein
 Für jeden
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Mitgliedermagazin der Senioren-Union
ab 60 Jahre
Grund für die Fahrt angegeben werden.
Was geht nicht? Zum Beispiel die tägliche Nutzung des Seniorenmobils, um zu einem Arbeitsort und zurück zu gelangen. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Ein Rechtsanspruch auf Beförderung besteht nicht. In be- gründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Trunken- heit kann der Fahrer die Mitnahme ablehnen.
Wer kann und darf das Seniorenmobil überhaupt fahren? Da es sich um einen ganz normalen Pkw han- delt, wird ein Beförderungsschein nicht benötigt. Ein normaler Führerschein für Pkw reicht. Dadurch sparen wir auch die Kosten für den Beförderungsschein.
Als obere Altersgrenze wird grundsätzlich die Voll- endung des 70. Lebensjahres angenommen. Beim Start hatten wir fünf Regelfahrer und drei Springer.
Foto: C DU-Forchtenberg









































































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